
Für befähigte Personen (Anhang 2, Abschnitt 3 BetrSichV), Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte
Die Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet Betreiber explosionsgefährdeter Anlagen dazu, befähigte Personen, Planungsingenieure und Sicherheitsfachkräfte regelmäßig fortzubilden. Dieses Seminar dient der Auffrischung der Grundlagen des Explosionsschutzes und behandelt aktuelle gesetzliche Regelwerke wie die Gefahrenstoffverordnung (GefStoffV), die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS). Ergänzend werden relevante Normen (DIN IEC und DIN ISO) vorgestellt.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf praxisrelevanten Herausforderungen im Explosionsschutz-Alltag. Folgende Fragestellungen werden unter anderem behandelt:
- Wie können Fallstricke beim Nachweis der Eigensicherheit vermieden werden?
- Wie lässt sich die Rechtssicherheit der Dokumentation eigensicherer Stromkreise überprüfen?
- Welche Komponenten der Gesamtanlage – inklusive Sicherheits‑, Kontroll- und Regelvorrichtungen – erfordern eine Ex-Kennzeichnung?
- Wie wird ein Explosionsschutzdokument erstellt oder aktualisiert – mit eigenem Personal oder durch externe Dienstleister?
- Welche Qualifikationen muss das Instandhaltungspersonal erfüllen?
- Was ist bei der Vergabe von Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten an Dritte zu beachten?
- Welche Prüfungen sind wann erforderlich – und durch wen müssen sie durchgeführt werden?
- Wo liegen Verantwortlichkeiten und wie weit ist eine Delegation möglich?
Darüber hinaus bietet das Seminar Raum für aktuelle Entwicklungen rund um Industrie 4.0 in der Chemie‑, Pharma‑, Petrochemie- und Prozessindustrie. Auch eine gemeinsame Durchführung einer Zündquellenanalyse für einen Zusammenbau aus elektrischen und nicht-elektrischen Geräten ist vorgesehen.
Das Seminar deckt alle von der Betriebssicherheitsverordnung geforderten Inhalte ab. Es vermittelt praxisnahe Handlungsempfehlungen und schafft Raum für den Erfahrungsaustausch der Teilnehmenden.