Der Verband der Chemischen Industrie (VCI) weist die erneut geäußerte Kritik von Umweltverbänden an der Umsetzung der Chemikalienverordnung REACH entschieden zurück. „Von einem Verstoß gegen die REACH-Verordnung kann keine Rede sein“, sagt VCI-Hauptgeschäftsführer Utz Tillmann. „Die REACH-Umsetzung erfolgt auf Grundlage des geltenden EU-Chemikalienrechts, auch wenn es Verbesserungsbedarf an manchen REACH-Registrierungsdossiers gibt. Die Chemieindustrie arbeitet intensiv daran, dass REACH ein Erfolg wird.“
Aus diesem Grund kooperiert die Chemieindustrie eng mit der europäischen Chemikalienagentur ECHA. Dabei suchen alle Beteiligten nach Wegen, die Qualität der Registrierungsdossiers gemäß den REACH-Vorgaben in einem geordneten und mit den Behörden abgestimmten Verfahren zu verbessern.
Ein kontroverses Thema im Zusammenhang mit der Qualität der REACH-Dossiers sind Tierversuche: Die REACH-Verordnung schreibt vor, dass diese nur als allerletztes Mittel durchgeführt werden dürfen. Daran haben sich die Unternehmen in der frühen Phase von REACH gehalten und folglich alternative Informationen in ihren Dossiers eingereicht.
Tillmann sagt: „Die Chemieindustrie erstellt REACH-Dossiers nach den neuesten Methoden und Leitlinien sowie mit alternativen Strategien, um Tierversuche auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die heute geäußerte Kritik der Umweltverbände ist nicht neu. Die Art und Weise ist nicht hilfreich. Das gilt insbesondere für die Nennung von Einzelunternehmen.“
Im vergangenen Jahr war in der EU Kritik an der Umsetzung der europäischen Chemikalienverordnung aufgekommen. Auslöser war unter anderem ein Evaluierungsprojekt zur Qualität der Registrierungsdossiers, das deutsche Behörden (BfR und UBA) seit 2014 durchführen.
Der VCI weist darauf hin, dass zu Beginn der REACH-Umsetzung teilweise andere formale Anforderungen der Behörden für die Erstellung der Dossiers galten. Es werde einige Zeit benötigen, ältere Datensätze an die heutigen Anforderungen anzupassen. Allein während der ersten REACH-Registrierungsphase von 2007 bis 2010 gingen über 16.000 Dossiers aus ganz Europa bei der ECHA ein. Eine solche Datenmenge kann nicht in kurzer Zeit überprüft und angepasst werden.
Absichtlich unvollständig abgegebene Registrierungsdossiers seien nicht akzeptabel, so der VCI. Vorschriften zur Durchsetzung von Nachbesserungen sowie zur Sanktionierung von Verstößen sind in der Verordnung vorgesehen. In Deutschland sind sie im Chemikaliengesetz und der entsprechenden Sanktionsverordnung geregelt.
Hintergrundinformationen zu REACH
Mit dem Inkrafttreten der Chemikalienverordnung REACH ist die europäische Chemikalienpolitik 2007 neu geordnet und für alle EU-Mitgliedstaaten harmonisiert worden. REACH steht dabei für die „Registrierung, Evaluierung und Autorisierung von Chemikalien“. Über einen Zeitraum von 10 Jahren mussten Unternehmen bis Mai 2018 alle Chemikalien bei der ECHA anmelden, die sie ab einer Tonne pro Jahr in der EU herstellen oder hierhin importieren. Aktuell liegen der Behörde insgesamt mehr als 95.000 Registrierungen für rund 22.000 Stoffe vor.