Schadstoffemissionen, die bei der täglichen Arbeit mit Gefahrstoffen entstehen, bergen ein schwer kalkulierbares Gefährdungspotenzial für Mitarbeiter und den umgebenden Raum. Verschiedene Industriezwiege, vor allem im pharmazeutischen und chemischen Umfeld, stehen dahe insbesondere in der Verantowrtung, effektive Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Lufttechniklösungen von DENIOS bewähren sich in diesen Bereichen täglich und unterstützen dabei, Mitarbeiter und Produkte aktiv zu schützen.
Schadstofferfassung am Arbeitsplatz
In jedem Betrieb herrschen andere Voraussetzungen, und Anwendungsgebiete. Typischerweise sind dies Mischarbeiten, Dosiervorgänge, Verwiegeaufgaben, Umfüllarbeiten, Probenentnahme oder der Umgang mit toxischen Stoffen. Auch die Infrastruktur ist häufig sehr unterschiedlich. Lufttechnische Lösungen müssen daher häufig auf die jeweilige Situation angepasst werden. DENIOS konstruiert und baut Arbeitstische, Freiarbeitspläze oder schafft individuelle Lösungen wie House-in-house-Systeme oder Labor-Arbeitsplätze nach Maß. Maßgebliche Anwendung findet die durch DENIOS entwickelte Vario-Flow Technologie. Bei diesem Verfahren wird Raumluft angesaugt und über Absaugleisten im hinteren Bereich des Systems geführt. Die Strömung erfasst alle Emissionen mit einer Geschwindigkeit von 0,5m/s. Filtertechnik zur Hochreinfilterung kann ebenfalls installiert werden. Dabei entstehen keine unangenehme Zugluft für den Mitarbeiter. Außerdem ist diese Methode sehr energie- und kosteneffizient für den Betreiber. Für die Abluft kann die betriebseigene Lüftungsanlage benutzt werden.
Verordungen und Regelungen zur Schadstoffbelastung
MAK- oder TRK-Grenzwerte legen die höchste Belastung in der Atmungsluft fest, denen ein Mitarbeiter bei der Verarbeitung von Gefahrstoffen ausgesetzt werden darf. Luftverunreinigungen durch Feststoffe, Gase und Flüssigkeiten, sog. Emissionen wie Rauch, Ruß, Staub, Aerosole, Dämpfe oder Geruchsstoffe belasten mitarbeiter gleichsam wie die Umwelt. In der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 402 wird beschrieben, welche Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung gesundheitsgefährdender Stoffe am Arbeitsplatz getroffen werden müssen. In der Arbeitsstättenrichtlinie wird auf die Rangfolge dieser Schutzmaßnahmen hingewiesen:
• Gefahrstoffe vermeiden oder Ersatzstoffe finden
• Schadstoffe direkt an der Entstehungsquelle erfassen und absaugen
• als letzte Maßnahme darf erst die persönliche Schutzausrüstung eingesetzt werden!