Die Novelle der Bioabfallverordnung (BioAbfV) stößt auf breite Kritik durch Verbände und Fachexperten. Die darin enthaltenen Vorgaben seien technisch nicht umsetzbar. Sie befürchten zudem eine Zunahme der Biomüllverbrennung sowie die Einschränkung der Vermarktungsfähigkeit von Kompost. Es ist unstrittig, dass die Novelle der BioAbfV einen nachhaltigen Einfluss auf die anzuwendende Technik haben wird – Anlagenbetreiber werden investieren müssen.
Doppstadt Umwelttechnik hat jetzt ein mobil-modulares Aufbereitungskonzept entwickelt, welches beim Inkrafttreten der BioAbfV die Rechtssicherheit für den Anlagenbetreiber erhöht, Entsorgungskosten durch deutliche Siebrestreduzierung senkt sowie die Menge an ausbringfähigem und störstofffreiem Kompost steigert. Die Einhaltung des geforderten Grenzwerts von weniger als 0,5 Prozent Fremdstoffen im Bioabfall vor der ersten biologischen Behandlung ist abhängig von den vorliegenden Rahmenbedingungen sehr wohl möglich. Das Unternehmen hat bereits die ersten mobil-modularen Anlagen an einen Bioabfallaufbereiter verkauft.
Das Doppstadt-Anlagenkonzept basiert auf einer Kombination mobiler Maschinen, die für unterschiedliche Einsatzzwecke geeignet sind, vergleichsweise wenig Platz einnehmen und nicht zwingend in einer Halle betrieben werden müssen. Eine beispielhafte Anlagenkonfiguration zur Störstoffentfrachtung, im Bereich des Bioabfalls, besteht aus nur drei mobilen Doppstadt-Maschinen. Darüber hinaus profitieren Anlagenbetreiber von einer Reduzierung des administrativen Aufwands im Genehmigungsverfahren (verglichen mit stationären Anlagen) und sind unabhängig von Preis- oder Kontingentsvorgaben von Fremdanlagen.
„Bei einer vorgelagerten Trennung können Störstoffe gezielter separiert werden, ohne gleichzeitig den guten verwertbaren Bioabfall mitzuentfernen. Anlagenbetreiber sparen dadurch in erheblichen Maße Entsorgungskosten“, sagt Zeppenfeldt. Mittels der vorgelagerten Aussortierung durch mobil-modulare Anlagen sei es möglich, die Menge an zu entsorgenden Siebresten um circa 60 bis 70 Prozent zu reduzieren und das ganz unabhängig davon, was der Gesetzgeber in welcher Ausprägung fordert. Doppstadt hat in unterschiedlichen Anlagenversuchen eine Störstoffentfrachtung auf einen Grenzwert von 0,5 Massenprozent erreichen können.
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