Gericht beurteilt die Verwendung des Namens „Merck“ durch MSD als Name oder Handelsmarke ohne weiteren Zusatz in Großbritannien als Vertragsverletzung gegenüber Merck
Nach fast dreijähriger Prozesslaufzeit gegen das US-Unternehmen Merck Sharp & Dohme Corp. (MSD) hat „Merck“ im englischen Rechtssystem ein positives Urteil bezüglich der Verwendung des Namens errungen. Der High Court of Justice (of England and Wales) urteilte zu Gunsten von Merck, indem es in der alleinigen Verwendung des Namens „Merck“ als Handelsmarke oder Unternehmensname in Großbritannien seitens MSD eine Vertragsverletzung gegenüber Merck sah. Diese Entscheidung bezieht sich auf Druckerzeugnisse wie auch digitale Medien. Hintergrund ist eine zwischen Merck und MSD 1955 geschlossene und 1970 aktualisierte Vereinbarung, gemäß derer Merck die Rechte am Namen und der Marke Merck weltweit bis auf die USA und Kanada hält. „Unser Ziel ist, den in der jetzigen Vereinbarung festgeschriebenen Status Quo zu schützen“, sagte Friederike Rotsch, Leiterin Group Legal & Compliance bei Merck. “Daher freuen wir uns, dass der englische Gerichtshof unserer Auffassung folgt, dass die Verwendung unseres Namens und unserer Marke „MERCK“ durch MSD in unseren Territorien über die Grenzen hinausgeht, die vertraglich festgelegt sind.“
Merck hat seine Markenidentität im vergangenen Jahr von Grund auf überarbeitet. Ziel dabei war, die Entwicklung der letzten Jahre hin zum Wissenschafts- und Technologiekonzern mit drei starken Geschäften – Healthcare, Life Science und Performance Materials – auch im Außenauftritt zu verankern und darüber hinaus eine klare Erkennbarkeit bei Patienten, Kunden und Investoren über die verschiedenen Branchen und Regionen hinweg sicherzustellen. Der Richter am High Court erklärte, Merck habe das Anrecht darauf, MSD zu untersagen, sich in gedruckten Materialen oder digitalen Medien, die sich auf Zielgruppen in Großbritannien beziehen, als „Merck“ zu bezeichnen oder „MERCK“ als eigenständige Handelsmarke zu verwenden. Der Richter befand ebenso, dass sich die Verwendung von „Merck“ durch MSD im Rahmen seines Markenauftritts auf seinen globalen Webseiten auf Großbritannien beziehe und damit gegen die Markenrechte von Merck in Großbritannien verstoße.