Lebensmittel- und Getränkeschläuche, die nach dem neuesten Stand der Technik hergestellt werden, gewährleisten einen hygienisch reinen Durchfluss und bieten ein hohes Maß an Betriebssicherheit. Darüber hinaus trägt die Anwendung des HACCP-Konzepts dazu bei, Gefahren für die Gesundheit durch Verunreinigung des Transportguts zu vermeiden oder auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren.
Die Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit und Hygiene bei der Herstellung von Produkten zur Ernährung oder Behandlung von Menschen sind sehr hoch. Um eine Verunreinigung der Lebensmittel auszuschließen, gelten für alle Materialien und Gegenstände, die mit ihnen in Berührung kommen, die Verordnung (EG) 1935/2004 und die Verordnung EG 2023/2006 über die „Gute Herstellungspraxis.” Artikel 3 der Rahmenverordnung (EG) 1935/2004 verlangt, dass die Materialien und Gegenstände mit Lebensmittelkontakt so beschaffen sein müssen, dass aus ihnen nach Möglichkeit keine Fremdstoffe auf die Nahrungsmittel übergehen. Kommt dies dennoch vor, dürfen die Mengen nur so gering sein, dass sie weder die menschliche Gesundheit gefährden noch Zusammensetzung oder die organoleptischen Eigenschaften des Lebensmittels verändern.
Die Verordnung EG 2023/2006 verlangt von den Herstellern die Einrichtung eines Qualitätssicherungs- und eines Qualitätskontrollsystems. Zudem sind Unterlagen für Spezifikationen, Herstellungsrezepturen und Herstellungsverfahren zu erstellen und fortlaufend zu führen. Des Weiteren wird in der deutschen Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) das HACCP-Konzept (Hazard Analysis of Critical Control Points) als Leitlinie für angemessene Sicherungsmaßnahmen empfohlen, um Gefahren für die Gesundheit zu vermeiden oder auf ein akzeptables Minimum zu reduzieren. Zu den kritischen Kontrollpunkten (CCPs), die es bei Lebensmittel- und Getränkeschläuchen zu beachten gilt, gehören das Schlauchmaterial, die Reinigung und Desinfektion der Schlauchleitungen, die Armaturen sowie regelmäßige Zustandsprüfungen.
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