Die Umweltwirkungen von energieverbrauchsrelevanten Produkten unter Berücksichtigung des gesamten Lebenszyklus mindern – dieses Ziel verfolgt die Ökodesign-Richtlinie der Europäischen Union (EU). Daher stellt sie auch besondere Anforderungen an das Produktdesign von Kältemaschinen. ENGIE Refrigeration erfüllt diese hohen Ansprüche mit den Baureihen Amonum, Spectrum und QUANTUM vorbildlich.
In der Europäischen Union sind die gesetzlichen Anforderungen an Kältemaschinen in verschiedenen Richtlinien reguliert; deren einheitliche Umsetzung in nationales Recht ist bindend. Die Verordnung EU 2009/125 regelt seit 2009 die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Die Ansprüche an die umweltgerechte Gestaltung von Verflüssigungssätzen und Prozesskühlern mit niedriger und mittlerer Betriebstemperatur sind seit 2015 in der Verordnung EU 2015/1095 festgelegt. Zudem ist am 1. Januar 2018 die EU 2016/2281 in Kraft getreten, welche die Regelungen für Kühlungsprodukte und Prozesskühler mit hoher Betriebstemperatur bestimmt. In letztgenannter Verordnung sind zwei neue Kennzahlen definiert, deren Minimumwert gesetzlich ab Tier‑1 (Auslieferung der Geräte ab 1. Januar 2018) und Tier‑2 (Auslieferung der Geräte ab 1. Januar 2021) für Komfort- bzw. Prozesskühlung eingehalten werden muss. Dabei ist jeder Hersteller selbst für das Einhalten der Kennzahlen verantwortlich.
Die Produkte von ENGIE Refrigeration entsprechen den Anforderungen der EU-Verordnungen auf vorbildliche Weise: Sämtliche Kältemaschinen der Baureihen Amonum (gemäß EU 2015/1095), Spectrum (gemäß EU 2015/1095) und QUANTUM (gemäß EU 2016/2281) erfüllen nicht nur die Anforderungen in Tier‑1, sondern liegen bereits heute deutlich über den für Tier‑2 angesetzten Minimum-Kennzahlen. Damit zählen diese Kältemaschinen des Lindauer Kältespezialisten zu den effizientesten Lösungen im internationalen Markt.