Zum 18. Januar 2021 führte Bayern eine FFP2-Maskenpflicht in Supermärkten und dem öffentlichen Nahverkehr ein – andere Bundesländer könnten nachziehen. Es sollte keine Überraschung sein, dass der Absatz von diesen Masken in den letzten Monaten stark gestiegen ist, doch mit einer ausgeweiteten FFP2-Maskenpflicht in den Alltag wird der Absatz weiter steigen. Diese Maskenpflicht wird Türen in verschiedene Richtungen öffnen. Zum einen soll so die Bevölkerung vor der weiteren Verbreitung von Covid-19 geschützt werden, während manche Unternehmen ihr Produktportfolio erweitern können. Zum anderen besteht allerdings auch die Gefahr, dass Fälscher die verzweifelte Lage ausnutzen, und schädigende Masken auf den Markt bringen. Dadurch laufen nicht nur Endverbraucher Gefahr gefälschte Ware zu kaufen, auch Krankenhäuser und Unternehmen müssen ihre Mitarbeiter zum Teil mit den genannten Masken ausstatten und können gleichermaßen zum Opfer von Betrügern werden – die Folgen durch den Einsatz gefälschter Atemschutzmasken können verheerend sein. Das Angebot ist groß, es gibt viele verschiedene Arten und Bezeichnungen von Mundschutz, , so dass es schwierig ist den Überblick zu behalten. Woran erkennen Sie also, ob es sich um eine Fälschung handelt?
Die Gefahr von Fälschungen
Neben Krankenhäusern und Unternehmen werden sich nun auch Verbraucher vermehrt mit FFP2-Masken eindecken, bevor es am Ende zu einem Atemschutzmasken-Engpass kommt. Dies kann zu überstürzten Online-Einkäufen führen, da der Gang in die Apotheke oder Geschäfte möglichst vermieden wird. Gerade bei Online-Einkäufen kann die mögliche Echtheit dieser Masken nur bedingt überprüft werden. Doch auch Supermärkte haben bereits in der Vergangenheit Fehleinkäufe getätigt und so ungewollt gefälschte Ware in den Umlauf gebracht. Nutzer gehen verständlicherweise davon aus, dass sie nun entsprechend vor Aerosolen und Viren geschützt sind. Doch nicht-konform hergestellte Masken wiegen den Anwender in falscher Sicherheit. Schutzbarrieren halten der empfohlenen Nutzung nicht stand, die Masken feuchten schneller durch oder sie sitzen nicht richtig, sodass Viren an offenen Stellen eindringen können. Minderwertig hergestellte Masken können sogar giftige Dämpfe in die Atemwege leiten. Für einige Unternehmen ist die steigende Nachfrage aber auch eine Chance, Produktionslinien umzurüsten und in einen neuen Markt zu expandieren – auch dies sollte nicht überstürzt werden und gut recherchiert sein.
Gefälschte FFP-Masken erkennen: Das A und O für die Gesundheit
Ob eine Atemschutzmaske wirklich den gewünschten Schutz bietet und effektiv ist, lässt sich mit dem bloßen Auge nur schwer erkennen. Bevor FFP-Masken in Europa in Verkehr gebracht werden dürfen, führen Prüfstellen sogenannte Konformitätsbewertungsverfahren durch, um die Schutzleistung zu zertifizieren. Die europäische PSA-Verordnung (2016/425) regelt die genauen Kennzeichnungsanforderungen für Atemschutzmasken. Die folgende Grafik bietet einen groben Anhaltspunkt, welche Informationen klar und deutlich zu erkennen sein müssen – fehlt eine dieser Kennzeichnungen, sollten Sie vom Kauf absehen:
Möchten Sie erkennen, ob es sich um eine Fälschung handelt, lohnt sich zunächst ein Blick auf die CE-Kennzeichnung. Fehlt das CE-Zeichen gänzlich, sollten Sie vom Kauf und der Nutzung Abstand nehmen. An das CE-Zeichen angrenzend, muss die Prüfstelle (4‑stellige Nummer) aufgeführt sein. In Deutschland gibt es zurzeit zwei anerkannte Prüfstellen, zum einen die Dekra Testing and Certification GmbH mit der Prüfnummer 0158, zum anderen das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) mit der Nummer 0121. Sollten die auf Ihrer Maske abgebildeten Ziffern hiervon abweichen, sollten Sie zwingend die angegebene Nummer der Prüfstelle kontrollieren. In der Vergangenheit wurden bereits fiktive Zahlenkombinationen verwendet oder Prüfstellen angegeben, die das Konformitätsbewertungsverfahren von FFP-Masken nicht durchführen – eine Übersicht aller in der EU zugelassenen Prüfstellen (Notified Bodies) finden Sie hier. Neben der CE-Kennzeichnung muss auch ein CE-Zertifikat vorliegen, hier sollten Sie auf ein europäisches Prüfprotokoll pochen und nicht den Aussagen des Verkäufers vertrauen.
Ein weiteres Anzeichen für eine minderwertige Maskenqualität ist auch eine schlecht lesbare oder verschmierte Kennzeichnung – hier kommt es bei der Kennzeichnung von Atemschutzmasken auch auf die richtige Tinte an. FFP-Masken zeichnen sich dadurch aus, dass sie Feuchtigkeit stark verlangsamt aufnehmen, wodurch Tinten auf Wasserbasis zu einer verschmierten Kennzeichnung führen. Die Masken benötigen schnelltrocknende Tinten auf Ethanolbasis, um eine hochwertige Codierung zu gewährleisten. Durch das Aufsetzen und Abnehmen der Masken besteht zudem die Möglichkeit, dass Anwender mit der Kennzeichnung in Berührung kommen – daher sollten auch die Tinten verschiedene Anforderungen erfüllen, um für den Anwender sicher zu sein und keine Hautreizungen auszulösen.
Abschließend kommt es auch auf die Passform dieser an – kann Luft über die Seiten aus der Maske gelangen, so bietet sie auch keinen ausreichenden Schutz, kontaminierte Luft vor dem Eintreten in die Maske zu filtern.
Der Markt ist groß – setzen Sie auf das Wissen von Experten
Letztendlich geht es um die persönliche Sicherheit und Gesundheit. Von übereilten oder überteuerten Einkäufen sollte generell abgesehen werden. Um es Verbrauchern zu vereinfachen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine Matching-Plattform für Schutzausrüstungs-Angebote ins Leben gerufen, wo zertifizierte Anbieter schnell und einfach gefunden werden können. Sollten Sie bereits FFP-Masken erworben haben, deren Schutzfunktion fragwürdig ist, steht Ihnen zudem eine Auflistung aller zurzeit bekannten gefährlichen Produkte über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin zur Verfügung.
FAZIT:
Der Markt zur Herstellung von Atemschutzmasken kann lukrativ sein, jedoch sollten Hersteller zwingend auf hochwertige Materialien und bewährte Kennzeichnungstechnologien setzen und nichts dem Zufall überlassen, um von den Prüfstellen die notwendige Konformitätsbestätigung zu erhalten.
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