Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, das Ergebnisse des Pharmadialogs umsetzen soll. Aus Sicht der Pharma- und Biotechnologie-Verbände umfasst der Entwurf jedoch Markteingriffe, die im Pharma-Dialog nie Thema waren, wie z.B. die Verlängerung des Preismoratoriums sowie Möglichkeiten für Erstattungsausschlüsse zugelassener Medikamente. In einigen Punkten greift der Entwurf zwar Ergebnisse des Pharmadialogs auf, z.B. die Regelungen zur Erstattung der Begleitdiagnostik und die Verbesserung der Planbarkeit in Rabattverträgen. Es fehlt jedoch in der konkreten Ausgestaltung wesentlicher Regelungen die zwingend notwendige Klarheit. Dieser Gesetzentwurf wird sein Ziel, die Verbesserung der Arzneimittelversorgung zu stärken, nicht erreichen.
Kritisch ist, dass der Gesetzentwurf Ziele eindeutig beschreibt, diese aber nicht mit klaren gesetzlichen Vorgaben hinterlegt. Ein Beispiel dafür ist der Verzicht auf die öffentliche Listung der Erstattungsbeträge. Der Entwurf formuliert klar, dass verhindert werden soll, dass ausländische Behörden, die für Deutschland verhandelten Erstattungsbeträge zur Grundlage ihrer Preisbildung machen. Die Konkretisierung fehlt.
Kontraproduktive Signale für den Standort Deutschland sind auch die Beschränkung der freien Preisbildung und eine Umsatzschwelle im ersten Jahr, die einen erheblichen zusätzlichen Eingriff in einem ohnehin durchregulierten Markt darstellen.
Für eine gute Patientenversorgung und eine solide wirtschaftliche Entwicklung sind verlässliche Rahmenbedingungen ein “Muss”. Ohne dieses Fundament der Verlässlichkeit wird der Gesundheits‑, Forschungs- und Wirtschaftsstandort Deutschland zurückgeworfen.