Die FGW TR10 definiert Verfahren zur Ermittlung und Überprüfung der Standorterträge und der Standortgüte von Windenergieanlagen (WEA) auf der Grundlage der Betriebsdaten. Die Überprüfung ist nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017 nach 5, 10 und 15 Jahren durchzuführen. Die Grundlage für die Berechnung der Standortgüte sind die Betriebszustände bzw. Status Codes einer WEA. Die FGW
TR10 definiert fünf Kategorien, denen die Status Codes zugeordnet werden müssen. Die Zuordnung der Status Codes hat erheblichen Einfluss auf die Vergütung nach EEG 2017 und damit auf den Ertrag einer Windenergieanlage. Aus diesem Grund ist nach TR 10 die Überprüfung durch eine konformitätsbewertende Stelle erforderlich.
„Wir freuen uns sehr, dass wir den ersten Ringversuch erfolgreich absolviert haben. Die Aufgabenstellung war anspruchsvoll. Das zeigt sich auch daran, dass sich nicht alle Teilnehmer für die zweite Runde qualifizieren konnten.“
— Roman Friedl, Wind Service Center
Die Windenergie-Experten bereiten sich bereits auf den zweiten Ringversuch vor, der im 1. Halbjahr 2022 durchgeführt wird. Der erfolgreiche Abschluss des zweiten Ringversuchs ist Voraussetzung für die vollständige Zulassung als konformitätsbewertende Stelle durch die FGW und das Führen des entsprechenden Konformitätssiegels.
Personenbezogene Zulassung
Bereits im Juni 2021 wurden Roman Friedl und sein Kollege Henri Avila vom Beirat EEG- Kategorisierung als erste Personen für die Validierung von Zuordnungslisten der Statusmeldungen einer WEA nach FGW TR10 zugelassen. Das schließt die Berechtigung ein, die entsprechenden Zertifikate auszustellen. Die beiden Experten sind davon überzeugt, dass die erfolgreiche Zulassung als berechtigte Personen auch die umfangreichen Erfahrungen von dem Unternehmen im Bereich der Windenergie und der umfassenden Kompetenzen der einzelnen Mitarbeiter in diesem Bereich widerspiegelt.