Kühlanlagen und Kühltürme mit einer offenen Rieselkühlung müssen seit dem Inkrafttreten der 42. Bundes-Immissionsschutzverordnung (42. BImSchuV) am 19. August 2017 bei den zuständigen Landesbehörden gemeldet sein. Daneben verpflichtet diese neue gesetzliche Grundlage Betreiber solcher Anlagen zu regelmäßigen Kontrollen und wiederkehrenden Prüfungen, denn Legionellen im Kühlwasser stellen eine große Gefahr dar, wie Epidemien in der Vergangenheit gezeigt haben.
Legionellen sind Bakterien, die gesundheitsgefährdend bis tödlich wirken können, wenn sie gehäuft auftreten. „Sie befinden sich auf jedem Oberflächengewässer. Unter 25 Grad Celsius ist den Legionellen zu kalt, sie vermehren sich nicht“, erklärt Dr. Ralf Kämmerer, Experte für Gefahrstoffe, Mikrobiologie und Hygiene bei TÜV Rheinland. Die optimale Temperatur für diese Bakterien liegt bei 35 Grad Celsius: Der Vervielfachung sind unter diesen Bedingungen kaum Grenzen gesetzt. Diese — für die Legionellen angenehm feuchte Wärme — wird in Kühltürmen und Verdunstungskühlanlagen besonders reichhaltig produziert. Atmen Menschen stark mit Legionellen befallene Luft ein, kann es zu Lungenentzündungen kommen. Die Legionellose, auch als Legionärskrankheit bekannt, hat sich beispielsweise 2010 in Ulm und 2013 in Warstein verbreitet.
Anzeigepflicht für Bestandsanlagen
Um das Krankheitsrisiko zu minimieren, besteht nun Anzeigepflicht für Bestandsanlagen. „Zusätzlich müssen die Anlagen alle fünf Jahre durch akkreditierte Inspektionsstellen geprüft werden“, erläutert Dr. Kämmerer. Für in Betrieb genommene Anlagen vor dem 19.08.2011 hat die erste Inspektion bis August 2019 zu erfolgen. Für Erst- und Wiederinbetriebnahmen müssen Prüfschritte festgelegt werden. Im Drei-Monats-Rhythmus stehen Laboruntersuchungen des Nutzwassers auf Koloniezahl und Art der Legionellen an. Betriebsintern muss mindestens im 14-tägigen Rhythmus das Nutzwasser chemisch, physikalisch und mikrobiologisch überprüft werden. Betreiber haben zudem die Pflicht ein Betriebstagebuch zu führen, in dem alle Kontrollen dokumentiert sind. Jede Anlage benötigt zudem eine Gefährdungsbeurteilung.
TÜV Rheinland ist eine der akkreditierten Inspektionsstellen mit angeschlossenem Labor. Um Betreibern einen ersten Überblick zu gewähren, hat TÜV Rheinland sowohl ein Informationsblatt als auch eine Checkliste entwickelt. Dr. Ralf Kämmerer empfiehlt Betreibern „sich mit den Anforderungen zu beschäftigen, da auch das Arbeitsschutzgesetz“ greife. Es dürfe selbstverständlich auch keinerlei Gefährdung für die Beschäftigten entstehen.
Weitere Informationen unter www.tuv.com/legionellen
Informationsblatt: https://www.tuv.com/content-media-files/germany/bs-products/pdfs/0234-tuv-rheinland-water/tuv-rheinland-hygieneuntersuchung-verdunstungs-kuehlanlagen-42-bimschv-de.pdf