Für die Achtung der Menschenrechte in Lieferketten setzt sich die chemisch-pharmazeutische Industrie schon seit langer Zeit ein und möchte auch in Zukunft eine Vorreiterrolle einnehmen. Deshalb haben der Bundesarbeitgeberverband Chemie, die Chemie-Gewerkschaft IGBCE und der Verband der Chemischen Industrie als Partner der Nachhaltigkeitsinitiative Chemie³ gemeinsam mit Unternehmen und Arbeitnehmervertretungen den „Chemie³-Branchenstandard für nachhaltige Wertschöpfung“ entwickelt.
Der Branchenstandard orientiert sich an den „Leitprinzipien Wirtschaft und Menschenrechte“ der Vereinten Nationen und am deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Ziel ist es, über die gesetzlichen Anforderungen hinaus die Achtung der Menschenrechte in der Lieferkette in der Breite der Branche zu verankern. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen finden praktische Hilfestellungen und Vorlagen, wie sie die menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten umsetzen und ihre Einflussmöglichkeiten nutzen können. Außerdem hilft ihnen der Branchenstandard dabei, sich auf die Anforderungen der bevorstehenden europäischen Corporate Sustainability Due Diligence Directive vorzubereiten und auf die Ansprüche von Geschäftspartnern, Investoren, Ratingagenturen und Nichtregierungsorganisationen angemessen reagieren zu können.
Der Chemie3 ‑Branchenstandard umfasst fünf Module: Grundsatzerklärung und Governance (I), Risikoidentifikation und ‑priorisierung (II), Präventions- und Abhilfemaßnahmen (III), Beschwerdemechanismus (IV) und Dokumentation und Berichterstattung (V). Er wurde in einem umfangreichen Multi-Stakeholder-Prozess mit zahlreichen Beteiligten aus der Branche wie auch externen Stakeholdern erarbeitet. Begleitet wurde der Prozess von der Managementberatung Löning – Human Rights & Responsible Business.