Der REACH-Regelungsausschuss der EU-Kommission hat eine Reihe von Präzisierungen für Nanomaterialien in den Anhängen der europäischen Chemikalienverordnung REACH beschlossen. Gerd Romanowski, Geschäftsführer Technik und Umwelt im Verband der Chemischen Industrie (VCI), sagt zu der Entscheidung: „Mit diesen Anpassungen, wie Registrierungsdossiers für Nanomaterialien künftig zu erstellen sind, erhalten die Unternehmen Rechtsklarheit und ‑sicherheit.“
Besonders wichtig sei die Aufnahme einer rechtlich verbindlichen Definition des Begriffs „Nanomaterial“ in Anhang VI der REACH-Verordnung. Auch die Anpassung von toxikologischen und ökotoxikologischen Testanforderungen an die Spezifika von Nanomaterialien unterstützt der VCI. Das verbessere die Qualität der Informationen über gegebenenfalls vorhandene gefährliche Eigenschaften. „Gleichzeitig wird die Transparenz zu den Eigenschaften von Nanomaterialien in den Registrierungsdossiers erhöht“, unterstreicht Romanowski.
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