Mit der Richtlinienreihe “VDI/VDE 2180” können die Anforderungen der “12. BImSchV (Störfallverordnung) an PLT-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion” umgesetzt werden.
Störfälle lassen sich durch präzises Messen, Steuern, Regeln, Überwachen, Melden und Registrieren sicher beherrschen. Die neue Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 beschreibt den Nachweis eines vorgegebenen Sicherheitsintegritätslevels (SIL), der für eine geplante oder bereits vorhandene technische Realisierung einer PLT-Sicherheitsfunktion (Sensorteil, Logikteil und Aktorteil) erbracht werden muss. Dabei erläutert sie sowohl die strukturellen Anforderungen (Nachweis der Hardware-Fehlertoleranz) als auch die Berechnung von Ausfallwahrscheinlichkeiten von PLT-Sicherheitsfunktionen.
Die Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 „Nachweis des Sicherheitsintegritätslevels (SIL)“ geht, aufbauend auf den Blättern 1 „Einführung, Begriffe, Konzeption“ und 2 „Planung, Errichtung und Betrieb von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ der Richtlinienreihe, ausführlich auch auf die Prüfung mit unterschiedlichen Prüfintervallen und Prüftiefen sowie auf deren Auswirkung auf die Ausfallwahrscheinlichkeiten ein.
Die Richtlinienreihe VDI/VDE 2180 basiert auf der DIN EN 61511 (VDE 0810) und gilt für Anlagen der Prozessindustrie, z. B. der chemischen und petrochemischen Industrie. Sie richtet sich speziell an Planer, Betreiber und Anwender von Betriebseinrichtungen der Prozessindustrie. Sie stellt eine bewährte Möglichkeit dar, die Anforderungen der 12. BImSchV (Störfallverordnung) an PLT-Einrichtungen mit Sicherheitsfunktion umzusetzen.
Herausgeber der Richtlinie VDI/VDE 2180 Blatt 3 „Funktionale Sicherheit in der Prozessindustrie – Planung, Errichtung und Betrieb von PLT-Sicherheitseinrichtungen“ ist die VDI/VDE-Gesellschaft Mess- und Automatisierungstechnik (GMA). Die Richtlinie ist im Februar 2018 als Entwurf erschienen und ist ab sofort zum Preis von EUR 63,90 beim Beuth Verlag erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals oder durch schriftliche Mitteilung an die herausgebende Gesellschaft (gma@vdi.de). Die Einspruchsfrist endet am 30.04.2018. Weitere Informationen unter www.vdi.de/2180. VDI-Mitglieder erhalten 10 Prozent Preisvorteil auf alle VDI-Richtlinien.
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